Lohnbuchführung
Minijobs, Studentenjobs, geringfügige Beschäftigung, Gleitzonenregelung, Steuerbarkeit unbarer Zuwendungen, Dienstwagenverordnungen, Bundesreisekostengesetz - haben Sie Arbeitnehmer beschäftigt, oder planen Sie dies, dann bieten wir Ihnen für diesen §-Dschungel die kompetenten Spezialisten.
Das bedeutet für Sie, die Optimierung Ihrer Lohn- und Lohnnebenkosten und die Sicherheit, keine wichtigen Bedingungen und Meldungen zu verpassen oder regelwidrig abzugeben!
Hier finden Sie das Leistungsspektrum der Kanzlei StB Martin Reiber hinsichtlich Lohnbuchführungen im Detail.
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Bei den Krankenkassen:
Beitragsnachweise
An- und Abmeldungen
Jahresmeldungen
Anträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
Anträge auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Für das Bauhandwerk:
Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Meldungen an die zuständigen Urlaubskassen
Anträge an Behörden auf Gewährung von Lohnzuschüssen
- Lohnsteueranmeldungen für das Finanzamt
- Anträge an Behörden auf Gewährung von Lohnzuschüssen
- Jahresentgeltnachweise für die Berufsgenossenschaften
- Beratung und Unterstützung bei Prüfung durch:
Finanzämter
Rentenversicherungsträger
Urlaubskassen
Arbeitsämter
Berufsgenossenschaften
Ihren individuellen Bedarf ermitteln unsere Berater im direkten Gespräch mit Ihnen.