Lohnbuchführung

Minijobs, Studentenjobs, geringfügige Beschäftigung, Gleitzonenregelung, Steuerbarkeit unbarer Zuwendungen, Dienstwagenverordnungen, Bundesreisekostengesetz - haben Sie Arbeitnehmer beschäftigt, oder planen Sie dies, dann bieten wir Ihnen für diesen §-Dschungel die kompetenten Spezialisten.

Das bedeutet für Sie, die Optimierung Ihrer Lohn- und Lohnnebenkosten und die Sicherheit, keine wichtigen Bedingungen und Meldungen zu verpassen oder regelwidrig abzugeben!

Hier finden Sie das Leistungsspektrum der Kanzlei StB Martin Reiber hinsichtlich Lohnbuchführungen im Detail.
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen

- Bei den Krankenkassen:
         Beitragsnachweise
          An- und Abmeldungen
          Jahresmeldungen
          Anträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
          Anträge auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

- Für das Bauhandwerk:
           Lohn- und Gehaltsabrechnungen
           Meldungen an die zuständigen Urlaubskassen
           Anträge an Behörden auf Gewährung von Lohnzuschüssen

- Lohnsteueranmeldungen für das Finanzamt

- Anträge an Behörden auf Gewährung von Lohnzuschüssen

- Jahresentgeltnachweise für die Berufsgenossenschaften

- Beratung und Unterstützung bei Prüfung durch:
          Finanzämter
          Rentenversicherungsträger
          Urlaubskassen
          Arbeitsämter
          Berufsgenossenschaften

Ihren individuellen Bedarf ermitteln unsere Berater im direkten Gespräch mit Ihnen.