Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass das System der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Nachdem der Bund und die Länder ihre Bewertungsregeln veröffentlicht haben, sind alle rund 36 Mio. Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten.
Alle Grundstückseigentümer müssen deshalb zwischen 01. Juli und 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung beim Finanzamt einreichen.
In diesem Informationsbrief stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuregelungen dar.
Hier können Sie die komplette Mandanten-Information als PDF herunterladen.
WeiterlesenUnser Büro braucht Ferien.
Wir haben vom 23.12.2020 bis zum 03.01.2021 geschlossen.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in das neue Jahr.
Bleiben Sie gesund und wohlauf.
Ihr Steuerbüro Reiber
Ab dem 10.08.2020 ziehen wir in unser neues Büro in Bingen am Rhein.
Unsere neue Adresse lautet:
Am Rupertsberg 16, 55411 Bingen am Rhein